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Bürgerinitiative

betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung

Der Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss des Nationalrates hat einstimmig beschlossen, unsere Bürgerinitiative dem Finanzausschuss zuzuweisen. Mit diesem Beschluss endet auch die Möglichkeit, die Bürgerinitiative auf der Website des Nationalrates online zu unterzeichnen.

Wir fordern vom Nationalrat gesetzliche Regelungen, die unsere bürgerliche Freiheit gewährleisten, unser Geld ohne Bankenzwang im direkten Wege für Unternehmen und Initiativen unseres Vertrauens zur Verfügung stellen zu können. Deshalb unterschreibt unsere Bürgerinitiative!

Die Bankenkrise hat in großen Teilen der Bevölkerung zu einem erheblichen Vertrauensverlust gegenüber den etablierten Institutionen des Geldwesens geführt. Gleichzeitig haben sich die Bedingungen der Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben drastisch verschlechtert (Basel II und III).

In dieser Situation haben innovative Unternehmen und Initiativen gemeinsam mit BürgerInnen die Möglichkeit der direkten Kreditgewährung entdeckt: BürgerInnen stellen Betrieben und Initiativen ihres Vertrauens im Wege direkter Darlehen Geld zur Verfügung. Anstatt ihr Geld einer Bank zur Verwendung für (meist) unbekannte Zwecke zu geben, geben sie es lieber und mit mehr Vertrauen Unternehmen und Initiativen, die ihnen bekannt sind, mit deren Geschäftstätigkeit sie sich identifizieren und deren Entwicklung sie häufig unmittelbar mitverfolgen können.

Die Finanzmarktaufsicht hat gegen Betriebe und Initiativen, die sich auf diese Weise finanzieren, Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet mit der Begründung, diese Finanzierungsform stelle ein gewerbliches Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs.1 Z.1 Bankwesengesetz dar. Die FMA fordert die sofortige Rückzahlung der gewährten Darlehen und droht darüber hinaus mit empfindlichen Strafen.

Diese Vorgangsweise gefährdet einen auch volkswirtschaftlich äußerst positiven Ansatz zur Kreditversorgung von Klein- und Mittelbetrieben sowie ökologischer und sozialer Initiativen.

BürgerInnen sollen daran gehindert werden, Unternehmen Darlehen zu geben, die sie selbstverantwortlich unterstützen wollen bzw. denen sie auf Grund eigener Wahrnehmung und oft auch auf Grund einer persönlichen Beziehung vertrauen. Stattdessen sollen sie gezwungen werden, ihr Geld in die etablierte Finanzwirtschaft einzubringen, deren Geschäftspraktiken ihnen oft zuwider sind und deren kurzfristiges Gewinndenken sie ablehnen. Es bedarf daher einer Klarstellung im Bankwesengesetz, dass die Entgegennahme von Darlehen zur direkten Verwendung im Betrieb oder für Initiativen wie z.B. Bürgerkraftwerke oder Sozialprojekte im nationalen und internationalen Bereich kein gewerbliches Einlagengeschäft darstellt. Am Beispiel des Schremser Schuhfabrikanten Heinrich Staudinger ist klar erkennbar, dass die Entgegennahme von Darlehen aus seinem Kundennetz und Freundeskreis ausschließlich der Finanzierung von Investitionen seiner Schuherzeugung dient und im Rahmen seines Schuhmachergewerbes erfolgt und nicht im Rahmen eines bankgewerblichen Einlagengeschäftes, dessen Wesen gerade nicht die unmittelbare Verwendung sondern die Weitergabe der eingelegten Gelder an KreditnehmerInnen ist. Dieser fundamentale Unterschied ist auch im Gesetz zu berücksichtigen bzw. klarzustellen.

Hilf mit und unterzeichne diese Bürgerinitiative für die Stärkung der allgemeinen Freiheit der direkten Kreditgewährung!

Text Text der Bürgerinitiative
  
Text unser Gesetzesvorschlag
 Personen haben bereits mitgezeichnet!

 Unterstützungen auf Papier und  online

Informationen

Über die InitiatorInnen / Impressum

Erstunterzeichner: Heinrich Staudinger, Niederschremser Straße 4b, 3943 Schrems, geboren am 5. 4. 1953, eingetragen in der Wählerevidenz der Gemeinde Schrems